Trinkwasserbauwerke
Einhaltung besonders strenger Vorschriften und Regelwerke
Bei Untersuchungen und Prüfungen an und in Trinkwasserbauwerken bedarf es der Einhaltung besonders strenger Vorschriften und Regelwerke, da die Wasserbeschaffenheit nicht nachteilig beeinflusst werden darf. Alle hygienischen und technischen Anforderungen müssen erfüllt sein.
Wasserqualität darf nicht beeinträchtigt werden
Trinkwasserbehälter werden gewöhnlich in Spannbeton- oder Spahlbetonbauweise erstellt. Zu den funktionalen Anforderungen an Trinkwasserbehälter gehört, dass sie so zu planen, zu bauen und zu betreiben sind, dass Verunreinigungen oder sonstige chemische, physikalische und biologische Einflüsse, die die Wasserqualität beeinträchtigen, vermieden werden sollen. Ein Baustoff, der diesen Anforderungen entspricht ist Beton.
Beton gemäß Anforderungen der DIN 1045 für wasserundurchlässige Betone
Bei der Planung und Herstellung von Trinkwasserbehältern ist beispielsweise darauf zu achten, dass die Innenflächen glatt und porenfrei sind. Andernfalls können sich Stoffe in den Poren absetzen und Bakterien oder andere Keime können hier entstehen. Der Beton, der für den Bau von Trinkwasserbehältern verwendet wird, muss die Anforderungen der DIN 1045 für wasserundurchlässige Betone erfüllen, und besitzt somit einen hohen Hydrolysewiderstand und ist auch bei fortwährendem Wasserkontakt dauerhaft.