Dichte Bauwerke mit WU- und/oder WHG-Anforderungen
Beton als Abdichtung gegenüber flüssigen Medien
Beton als Baustoff kann bei sachgerechter Herstellung eine sehr effiziente Abdichtung gegenüber Wasser und sonstigen flüssigen Medien darstellen. Dies erfordert neben einer ausreichenden Bauteildicke die Konzeption der Betonzusammensetzung mit einem ausreichend geringen Porenvolumen (im Wesentlichen eine Begrenzung des Wasser-Zement-Werts). Auf dem Weg zu einer flüssigkeitsdichten Stahlbetonkonstruktion sind neben der Auslegung der Betonzusammensetzung vor allem aber Überlegungen zur Rissbreitenbeschränkung sowie zur Fugenausbildung anzustellen. Das gilt sowohl für WU-Konstruktionen bei denen die Konstruktion gegenüber Wasser das abdichtende Bauteil darstellt als auch für den WHG-Bereich (Wasserhaushaltsgesetz), in dem die Stahlbetonkonstruktion solche Medien zurückhalten muss, die unser Grundwasser gefährden können.
DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“
Neben den allgemein geltenden Normen sind die technischen Regelungen für WU-Konstruktion der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ zu entnehmen. Für Bauwerke bei denen Medien zurückgehalten werden, die unser Grundwasser gefährden können, werden im Allgemeinen noch höhere Anforderungen an die Dichtheit gestellt als bei den vorgenannten WU-Konstruktionen. Neben der naturgemäß höheren Verantwortung unserem Grundwasser gegenüber ergibt sich dieser erhöhte Aufwand, aber auch aus den Gegebenheiten, dass es sich bei den zurückhaltenden Medien häufig über sehr niedrigviskose Medien handelt, die gegenüber dem Wasser ein sehr viel höheres Eindringvermögen in den Beton aufweisen.
DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“
Bezüglich der technischen Regeln für solche Stahlbetonbauwerke ist vor allem auf die DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ zu verweisen.